Gestern hat der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritischi verkündet, dass in den Fussgängerzonen der Innenstadt keine Velos zu dulden seien. Ein Affront gegen alle, die sich für eine attraktive Innenstadt stark machen! Die GRÜNEN der Stadt Thun begrüssen zwar weitgehend die Entscheide des Regierungsstatthalters, dass aber der Veloverkehr und Veloabstellplätze aus der Innenstadt verbannt werden sollen, stösst bei den GRÜNEN auf absolutes Unverständnis. Zumal sich der Regierungsstatthalter damit zu einem Punkt äussert, der von keiner Seite bestritten wurde. Damit löst er nicht Probleme, wie es seine Aufgabe wäre, sondern schafft neue.

Der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritischi hat gestern sein «Machtwort» gesprochen im Zusammenhang mit der Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt. Dass der Regierungstatthalter bemängelt, dass der Warenumschlag am Nachmittag zugelassen wurde, begrüssen die GRÜNEN. Zumal die GRÜNEN im Vorfeld sich auch konsequent dagegen geäussert haben, dass ausufernde Warenumschlagszeiten gewährt werden. Es ist aus Sicht der GRÜNEN richtig, dass sich der Warenumschlag auf den Vormittag zu konzentrieren hat, wie das auch in anderen Städten praktiziert wird. Dass der Regierungsstatthalter auch die Aufhebung der Parkplätze bestätigt, ist nichts als Folgerichtig, schliesslich wurde dies dem Stimmvolk bereits bei der Abstimmung um den Kredit zum Bau des Schlossbergparkings so versprochen. So weit so gut.

Nun befindet der Regierungstatthalter Marc Fritschi, dass die Veloachsen und die Veloparkplätze in der Innenstadt rechtswidrig seien. Damit äussert sich der Regierungsstatthalter Fritschi zu einem Punkt im Verkehrsregime, der zurecht von keiner Seite bestritten wurde: Dass Velos in der Innenstadt willkommen sind. Damit überschreitet er die Befungnis als Beschwerdeinstanz und setzt selbst Recht, wo er gar nicht gefragt und zuständig ist. Damit trägt er nichts zur Klärung bei, sondern macht die verworrene Situation noch verwirrlicher. Hinzu kommt, dass Fritschis Aussage, dass Velos in Fussgängerzonen nicht erlaubt seien, schlicht falsch ist. Wenn die Fussgängerzone korrekt beschriftet ist, können Velos zugelassen werden. Sollte die aktuelle Beschriftung in Thuns Innenstadt nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist natürlich anzupassen. Aber Velofahren in der Fussgängerzone muss möglich sein.

Hinzu kommt, dass aktuell mit der Baustellensituation – aber auch generell – wir Thunerinnen und Thuner uns eigentlich bei allen, die mit dem Fahrrad die Innenstadt aufsuchen bedanken müssen. Denn wer mit dem Velo in die Innenstadt fährt, schont nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch dafür, dass die überlasteten Strassen entlastet werden. Wir müssen darum besorgt sein, dass es möglichst attraktiv ist, mit dem Velo in die Innenstadt zu fahren. Dazu gehören nicht nur Veloparkplätzen an zentraler Lage, sondern eben auch der möglichst bequeme Zugang zur Innenstadt, in dem die Velofahrenden auch in der Fussgängerzone – mit angepasstem Fahrstil – geduldet sind.

Wenn schon, die Veloparkiersituation in Thun thematisiert werden soll, dann müsste auch thematisiert werden, dass auch im Schlossbergparking – z.B. im untersten Geschoss Veloabstellplätze installiert werden müssten. Das würde allen, die aus Steffisburg und vom rechten Thunerseeufer unsere Stadt mit dem Velo besuchen, den Zugang erleichtern.

Velos gehören in die Innenstadt! Dafür werden die GRÜNEN kämpfen!

Kontakt
Gerhard Schuster, Präsident, 033 222 68 40, gerhard.schuster@gruene-thun.ch