Das sind die wichtigsten Argumente:

  • Der bedingungslose Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte und die Wahrung des Rechtsstaat sind zentrale Voraussetzungen zur Vorbeugung von Terrorismus. 
  • Das umstrittene «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) verletzt die Grund- und Menschenrechte – sogar bei Kindern und Jugendlichen!
  • Mit dem neuen Gesetz können aufgrund von vagen Vermutungen krasse Einschränkungen unserer Rechte und Freiheiten verfügt werden.
  • Kontaktverbote, Eingrenzungen, Freiheitsentzug, Ausreiseverbote – alles ist möglich ohne vorangegangene Straftaten, ohne konkrete Vorbereitungshandlungen, ohne konkreten Verdacht. Das ist inakzeptabel!
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    Wir GRÜNE sind überzeugt: Der wichtigste Grundsatz in der Bekämpfung von Terrorismus ist der bedingungslose Schutz der Grundrechte, die Menschenrechte und die Wahrung des Rechtsstaats. Mit dem umstrittenen «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) aber verletzt die Schweiz gerade diese Grund- und Menschenrechte selbst– sogar bei Kindern und Jugendlichen! Darum unterstützen wir GRÜNE das Referendum der Jungparteien.

    Die vom Parlament verabschiedeten polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verletzen die Grundrechte. Mit dem neuen Gesetz können aufgrund von vagen Vermutungen krasse Einschränkungen unserer Rechte und Freiheiten verfügt werden. Kontaktverbote, Eingrenzungen, Freiheitsentzug, Ausreiseverbote – alles ist möglich ohne vorangegangene Straftaten, ohne konkrete Vorbereitungshandlungen, ohne konkreten Verdacht. Mit der im Gesetz verankerten unklaren Definition des «Gefährders» genügt die vage Einschätzung, dass jemand vielleicht gefährlich sein könnte, um Massnahmen zu ergreifen. Es braucht also nicht einmal einen konkreten Verdacht.

    Bereits Kinder ab 12 Jahren sind betroffen

    Aber nicht nur das: Gewisse Zwangsmassnahmen dürfen bereits bei Kindern ab 12 Jahren angewendet werden. Das steht im Widerspruch zu allen Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes und verletzt die Kinderrechte mehrfach. Mit dem Gesetz können Kinder unter Hausarrest gestellt werden, monatelang, ohne konkreten Verdacht, nur aufgrund der Vermutung, dass sie in Zukunft vielleicht irgendwann etwas Strafbares tun könnten.

    Die Schweiz würde mit dem neuen Gesetz ganz klar eine rote Linie überschreiten. Statt auch bei uns die Menschenrechte und den Rechtsstaat hochzuhalten, würden wir mit diesem Gesetz ein Instrument einführen, das wir selber bei anderen Ländern kritisieren. Auch der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates und UNO-Sonderberichterstatter haben das Gesetz darum zu Recht öffentlich kritisiert.

     

    Untergrabung der Kinderrechte? Willkür statt Rechtsstaatlichkeit? Unterstellungen statt Beweise? Dazu sagen wir GRÜNE Nein. Die Angst vor Terrorismus darf nicht dazu führen, dass wir mit einem gefährlichen ‚Gefährdergesetz‘ die Fundamente unserer eigenen Rechtsstaatlichkeit untergraben.
    Balthasar Glättli, Präsident GRÜNE Schweiz, Nationalrat ZH

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